
Deutschland öffnet seine Türen für Lkw-Fahrer aus Nicht-EU-Ländern wie der Ukraine und Moldawien durch eine Neuregelung, die den Anstellungsprozess beschleunigt. Diese Entwicklung ist eine Antwort auf langjährige Forderungen aus dem Gütertransportsektor und markiert einen signifikanten Wandel in der Arbeitsmarktstrategie des Landes.
Mit der neuen Regelung, die vom Bundesinnenministerium (BMI) in seinen neuesten Anwendungshinweisen festgelegt wurde, können Unternehmer, die Interesse an der Einstellung von Lkw-Fahrern aus Drittstaaten haben, nun von einem vereinfachten und schnelleren Prozess profitieren. Laut den im November aktualisierten Richtlinien, die auf den Seiten 2 und 174 nachzulesen sind, können Berufskraftfahrer aus Drittstaaten nun ein Arbeitsvisum über das beschleunigte Fachkräfteverfahren erhalten, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht die EU-Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen können. Diese Neuerung bedeutet, dass die Überprüfung der fahrerlaubnis- oder berufskraftfahrerrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr bei den Ausländerbehörden oder der Bundesagentur für Arbeit liegt, sondern in die Hände der Arbeitgeber gelegt wird.
Neue Möglichkeiten für Bewerber und Arbeitgeber in der Logistik
Der CDU-Verkehrspolitiker Henning Rehbaum, der die Bundesregierung in den vergangenen Monaten durch wiederholte schriftliche Anfragen zu diesem Thema gedrängt hatte, macht auf diese Änderung aufmerksam. Bislang mussten Berufskraftfahrer aus Drittstaaten einen EU-Führerschein und eine EU-Berufskraftfahrerqualifikation vorweisen, um in Deutschland arbeiten und das erforderliche Arbeitsvisum erhalten zu können. Da der Erwerb dieser Qualifikation ausschließlich innerhalb der EU möglich ist, war es für neu angeworbene Fahrer aus Drittstaaten schwierig, diese Anforderungen zu erfüllen.
Mit der Änderung der Anwendungshinweise können Bewerber nun unter bestimmten Voraussetzungen ein Arbeitsvisum im beschleunigten Verfahren erhalten und die EU-Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland nachholen. Rehbaum betont die Bedeutung dieser Entwicklung und sieht darin einen Erfolg des Drucks von Verbänden und der Opposition. Er fordert nun, dass die Bundesregierung sicherstellt, dass diese neue Regelung auch in den Konsulaten Anwendung findet, um den Prozess für ausländische Berufskraftfahrer zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Quelle: Verkehrsrundschau