Ab dem kommenden Juli 2024 wird eine neue Mautregelung in Kraft treten, die gewerbliche Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen betrifft. Diese Änderung schließt allerdings Handwerksfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen von der Mautpflicht aus. Der Mittelstandsverbund – ZGV e.V. äußert sich besorgt über diese Entwicklung. Sie argumentieren, dass diese Regelung vor allem kleine und mittelständische Unternehmen finanziell schwer treffen und zur aktuellen Inflationslage beitragen könnte.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die unklare Regelung für Betriebe, die auf die sogenannte Handwerker-Regelung Anspruch erheben könnten. Besonders im Möbel- und Küchenfachhandel sowie im Bereich der Konsumelektronik sehen sie eine drohende Ungleichbehandlung und zusätzliche Belastungen.
In einem Schreiben an das Ministerium für Digitales und Verkehr fordert Dr. Marc Zgaga, Geschäftsführer des Mittelstandsverbunds, eine klare Stellungnahme zu dieser Problematik. Er betont, dass der Verband die Interessen von etwa 230.000 mittelständischen Unternehmen vertritt und bittet um Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Mautregelungen.
Ähnliche Dienstleistungen sollten vergleichbar behandelt werden
Dr. Zgaga weist darauf hin, dass viele der Mitgliedsunternehmen ähnliche Dienste wie offiziell anerkannte Handwerksbetriebe anbieten, beispielsweise in der Auslieferung und Montage von Möbeln und Kücheneinrichtungen. Er argumentiert, dass diese Betriebe trotz fehlender Eintragung bei der Handwerkskammer vergleichbare Leistungen erbringen und daher ebenfalls von der Maut befreit sein sollten.
Der Mittelstandsverbund drängt auf eine schnelle und klare Klärung dieser Angelegenheit. Sie fordern eine Bestätigung, dass auch Handelsunternehmen, die spezielle Montageleistungen erbringen, von der Maut befreit werden sollten. Diese Regelung sollte nach ihrer Ansicht auch Möbelauslieferungen und Dienstleistungsfahrten mit Montageleistungen umfassen, um eine faire Behandlung aller betroffenen Unternehmen zu gewährleisten.
Quelle: möbelmarkt.de